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   BGH, 02.01.1990 - 1 StR 573/89   

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https://dejure.org/1990,5156
BGH, 02.01.1990 - 1 StR 573/89 (https://dejure.org/1990,5156)
BGH, Entscheidung vom 02.01.1990 - 1 StR 573/89 (https://dejure.org/1990,5156)
BGH, Entscheidung vom 02. Januar 1990 - 1 StR 573/89 (https://dejure.org/1990,5156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Zusammenfassung von verübten Taten zu einer fortgesetzten Tat im Falle eines Entschlusses über künftige Entwendungen von Geld aus Personenkraftwagen - Zulässigkeit der Einordnung von verübten Taten zu einer fortgesetzten Tat im Falle eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.1988 - 1 StR 703/87

    Feststellung eines minder schweren Falles bei mehreren begangenen Straftaten

    Auszug aus BGH, 02.01.1990 - 1 StR 573/89
    Die lange Dauer der Tat und ihr Umfang (Erlös aus Scheckeinreichungen etwa 73.000 DM, gestohlenes Bargeld etwa 13.100 DM, Sachschaden etwa 18.000 DM) wären auch bei einer solchen Strafzumessung zu berücksichtigen gewesen (vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH, Urteile vom 17. November 1987 - 1 StR 550/87 - und vom 9. Februar 1988 - 1 StR 703/87).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 02.01.1990 - 1 StR 573/89
    Die lange Dauer der Tat und ihr Umfang (Erlös aus Scheckeinreichungen etwa 73.000 DM, gestohlenes Bargeld etwa 13.100 DM, Sachschaden etwa 18.000 DM) wären auch bei einer solchen Strafzumessung zu berücksichtigen gewesen (vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH, Urteile vom 17. November 1987 - 1 StR 550/87 - und vom 9. Februar 1988 - 1 StR 703/87).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89

    Gesamtvorsatz beim Lieferantenbetrug; Voraussetzungen eines Berufsverbots

    Auszug aus BGH, 02.01.1990 - 1 StR 573/89
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall den vom Tatrichter angenommenen Fortsetzungszusammenhang bestehen lassen (BGH MDR 1985, 283 bei Holtz), doch waren dort offenbar die Vorstellungen der Angeklagten hinsichtlich Ort und Zeit der Begehung wesentlich konkreter als im vorliegenden Fall, so daß dahinstehen kann, ob der Senat sich jener Entscheidung in allen Teilen anschließen könnte (vgl. zur fortgesetzten Handlung neuerdings insbesondere BGHSt 36, 106, 109 ff. [BGH 01.02.1989 - 3 StR 450/88]; BGH NStZ 1989, 571; Jähnke GA 1989, 376 ff.).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Auszug aus BGH, 02.01.1990 - 1 StR 573/89
    Handelt es sich dagegen um Einzeltaten, liegt Tateinheit fern (vgl. BGHSt 33, 163, 165).
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 02.01.1990 - 1 StR 573/89
    Die lange Dauer der Tat und ihr Umfang (Erlös aus Scheckeinreichungen etwa 73.000 DM, gestohlenes Bargeld etwa 13.100 DM, Sachschaden etwa 18.000 DM) wären auch bei einer solchen Strafzumessung zu berücksichtigen gewesen (vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH, Urteile vom 17. November 1987 - 1 StR 550/87 - und vom 9. Februar 1988 - 1 StR 703/87).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 02.01.1990 - 1 StR 573/89
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall den vom Tatrichter angenommenen Fortsetzungszusammenhang bestehen lassen (BGH MDR 1985, 283 bei Holtz), doch waren dort offenbar die Vorstellungen der Angeklagten hinsichtlich Ort und Zeit der Begehung wesentlich konkreter als im vorliegenden Fall, so daß dahinstehen kann, ob der Senat sich jener Entscheidung in allen Teilen anschließen könnte (vgl. zur fortgesetzten Handlung neuerdings insbesondere BGHSt 36, 106, 109 ff. [BGH 01.02.1989 - 3 StR 450/88]; BGH NStZ 1989, 571; Jähnke GA 1989, 376 ff.).
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